Naturdenkmal
Naturdenkmal „Gipfel des Epprechtsteins“
Das Naturdenkmal umfasst ein mächtiges langgestrecktes Granitplateau auf dem 798 m hohen Epprechtstein-Gipfel. Dieses besteht aus mittelkörnigem Kerngranit. Die seitlich steil abfallenden Felswände weisen eine „Matratzenverwitterung“ auf. Dieser Fachausdruck bezeichnet eine bestimmte Verwitterungsform des Granits, die übereinander liegenden Polstern ähnelt.
Die Verwitterung entlang der Gesteinsklüfte fand zunächst unterirdisch statt. Die heute sichtbaren Felsen wurden durch Gebirgsbildungsprozesse, d. h. tektonische Heraushebung mit gleichzeitiger Abtragung der Umgebung, allmählich freigestellt.
Oben auf der unbewaldeten Felsplatte befinden sich die Ruinenreste einer Burganlage. Diese wurde 1248 als „Eckebretstein“ erstmals urkundlich erwähnt und im 16. Jh. zerstört. „Eckebrecht“ bedeutet „leuchtender vorspringender Fels“. Die Endung „Stein“ bedeutet Burg. Der Burgname kann hier sowohl vom optischen Eindruck des felsigen Berggipfels als auch von einem Personennamen hergeleitet werden.
Schon vor über 100 Jahren bekam der Gipfel des Epprechtsteins den Status „schutzwürdiges Naturgebilde“. Dieser Schutz bewahrte die obersten natürlichen Felspartien mit den noch erhaltenen Ruinenresten vor der damals drohenden totalen Zerstörung durch Granitabbau. In der Liste der „schutzwürdigen Naturgebilde“ aus dem Jahre 1911 wird das Leuchtmoos in den Felsspalten am Epprechtstein-Gipfel besonders erwähnt. 1938 wurde der Gipfel als „Naturdenkmal“ ausgewiesen.
Seit 1990 wird er zusätzlich durch seine Lage im „Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge“ vor weiterer Zerstörung bewahrt. Der Epprechtstein-Gipfel wurde vom Bayerischen Geologischen Landesamt außerdem als schutzwürdiges Geotop erfasst.
(Quelle: Werner Bergmann / Bildrechte: Stadtarchiv Kirchenlamitz;
Fotograf/-in: Martina Gorny, Marion Grosser, Heinz Spath)