Immobilienangebote der Sparkasse Hochfranken mit Datenbank der aktuellen Immobilienangebote

 

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Immobiliengesellschaft der Raiffeisenbank/Volksbank Hof-Plauen mit Datenbank der aktuellen Immobilienangebote

 

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Bekanntmachung
Schneeräum- und Streupflicht


Die mit Eintritt der winterlichen Witterung verbundenen Gefahren geben Veranlassung, auf die Einhaltung der geltenden Verordnung hinzuweisen.

Die Sicherungspflicht der Anlieger für die Gehwege besteht danach

  • an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Die Verpflichtung gilt innerhalb der Ortschaft sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.

Besonders zu beachten ist, dass die Streupflicht nicht nur für die Gehsteige gilt, sondern sich auch auf öffentliche Straßen erstreckt, an denen keine Gehsteige angelegt sind. In diesen Fällen ist an der Grundstücksgrenze neben dem Räumschnee eine Gehbahn in einer Breite von einem Meter zu sichern.

Für Anlieger, die ihre Verpflichtung nicht erfüllen, kann eine Geldbuße bis 500,00 € festgesetzt werden. Außerdem ergibt sich im Schadenfall ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch.

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Kirchenlamitz verboten ist, den geräumten Schnee auf der Fahrbahn zu entsorgen. Dies stellt einen Eingriff in den Straßenverkehr dar und kann mindestens mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Schnee ist neben der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Sollte dies nicht möglich sein, wäre das Räumgut spätestens am folgenden Tage vom Anlieger von der öffentlichen Straße zu entfernen.

Im Interesse der Mitbürger wird gebeten, die Bestimmungen der Gemeindeverordnung zu beachten. Für Auskünfte steht die Stadtverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Stadt Kirchenlamitz

Schwarz
1. Bürgermeister

„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht
Landesamt für Statistik bittet um Unterstützung bei der Anwerbung von Haushalten für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023


„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat den gesetzlichen Auftrag, alle fünf Jahre die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchzuführen. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und Kraftstoff- sowie Lebensmittelpreise ist eine aktuelle Datengrundlage zum Konsumverhalten von Privathaushalten für politische und gesellschaftliche Entscheidungen notwendig.

Das Kernstück der EVS bildet das Haushaltsbuch, in dem die Haushalte der Stichprobe drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben notieren. Für die Teilnahme an der Befragung erhalten die Haushalte eine Prämie von mindestens 100 Euro. Die Ergebnisse der EVS liefern der Bundesregierung wichtige Daten z. B. für den Armuts- und Reichtumsbericht und bilden die Grundlage zur Berechnung des neuen Bürgergelds.

Da die Teilnahme freiwillig ist, sind zahlreiche Werbemaßnahmen notwendig, um genügend teilnahmebereite Haushalte zu gewinnen. Aus diesen wird dann eine repräsentative Stichprobe von 13 000 Haushalten in Bayern gezogen.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden.

 

Fürth, 4. Oktober 2022

Bayerisches Landesamt für Statistik

Allgemeine Bevölkerungszahlen: (Angaben Stadt Kirchenlamitz)
 20222021
Eheschließungen 20 10
Geburten 20 19
Sterbefälle 70 59
Bevölkerungszahl (incl. Nebenwohnungen) 3.350 3.328
davon männlich 1.651 1.646
davon weiblich 1.699 1.682

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kirchenlamitz
(BGS-EWS) vom 5. November 2020

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Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Kirchenlamitz
(Entwässerungssatzung -EWS-) vom 5. November 2020

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Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Kirchenlamitz
(Wasserabgabesatzung -WAS-) vom 5. November 2020

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Satzung für das Stadtarchiv Kirchenlamitz
vom 13. Oktober 2011

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Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
vom 14. September 2012

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